Um Streit unter den Erben bei der Nachlassabwicklung zu verhindern und sicherzugehen, dass Ihr testamentarischer Wille auch realisiert wird, wird in letztwilligen Verfügungen häufig eine Testamentsvollstreckung angeordnet.
Als Testamentsvollstrecker sorgen wir dafür, Ihre testamentarischen Anordnungen umzusetzen, den Nachlass abzuwickeln und eine ordnungsgemäße Erbschaftsteuererklärung für die Erben und Vermächtnisnehmer:innen abzugeben. Durch die Testamentsvollstreckung erhalten Sie die Sicherheit, dass Rechte von Erben und Vermächtnisnehmer:innen geschützt und streitige Auseinandersetzungen oder eine Zerschlagung des Nachlasses verhindert werden.
Außerdem unterstützten wir insbesondere gemeinnützige Organisationen bei der Abwicklung von Nachlässen, da diese oft nicht über die entsprechenden personellen Möglichkeiten verfügen. Gleichermaßen beraten wir Testamentsvollstrecker:innen bei der Ausübung ihres Amtes und der Auslegung unklarer Testamente.