Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim: BFH lockert die starre Sechs-Monats-Frist
Wer das Elternhaus erbt, kann von einer erheblichen Erbschaftsteuerbefreiung profitieren, der sogenannten Familienheimbegünstigung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu im Jahr 2026 zwei für die Praxis bedeutsame Entscheidungen getroffen. Sie schaffen mehr Rechtssicherheit, verlangen von Erben aber weiterhin sorgfältige Dokumentation.