Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Nicht nur rechtswidrig, sondern auch kostspielig
Was passieren kann, wenn ein Geschäftsführer seine Machtposition missbraucht und seine Assistentin sexuell belästigt, beleidigt sowie anschließend auch noch kündigt, zeigt das Landesarbeitsgericht Köln in einem aktuellen Urteil (4 SLa 97/25 vom 09.07.2025): Die Kündigung war unwirksam. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses war der betroffenen Arbeitnehmerin jedoch nicht zuzumuten. Die Folge: Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag der Arbeitnehmerin und eine Abfindung von über 68.000 Euro.