Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Handlungsbedarf für Unternehmen
Es ist eine paradoxe Situation: Während die im Juni 2023 verabschiedete europäische Entgelttransparenzrichtlinie in der arbeitsrechtlichen Beratung bereits als eines der großen Themen des kommenden Jahres identifiziert wurde, ist in der Praxis hiervon bisher wenig zu spüren. Dabei enthält die Richtlinie eine Vielzahl von Neuerungen und Verschärfungen des bestehenden Antidiskriminierungs-Regelwerks, die durch Arbeitgeber künftig in der täglichen Arbeit angewendet werden müssen. Insoweit bleibt Unternehmen nicht mehr viel Zeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.