Nach der Rechtsprechung spricht bei einem Unternehmer, ein Anscheinsbeweis dafür, dass er mit seinem betrieblichen PKW auch Privatfahrten durchführt. Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch im Einzelfall erschüttert werden. Nun hat der BFH erfreulicherweise am 22.10.2024 geurteilt, dass dazu ein Fahrtenbuch auch dann beitragen, wenn es teilweise unleserlich ist und nicht sämtliche Angaben enthält, die für die Anerkennung als ordnungsmäßiges Fahrtenbuch erforderlich sind.