Grunderwerbsteuer beim Grundstückskauf: Was gilt für Solar- und Photovoltaikanlagen?
Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, zahlt Grunderwerbsteuer. Diese Steuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Kaufpreis, genauer gesagt nach der sogenannten Gegenleistung, also dem Betrag, den der Käufer für den Erwerb des Grundstücks aufwendet. Enthält der Kaufvertrag neben dem eigentlichen Grundstückswert auch Vergütungsanteile für auf dem Grundstück befindliche Anlagen, etwa Solar- oder Photovoltaikanlagen, stellt sich die Frage: Erhöhen diese Beträge die Grunderwerbsteuer?