Tattoos, Sportunfälle und Arbeitsunfähigkeit: Wann der Entgeltfortzahlungsanspruch in Gefahr ist
Tattoos und Sport gehören für viele Menschen zum Alltag. Was passiert aber, wenn eines von beiden zu gesundheitlichen Problemen führt und man deshalb der Arbeit fernbleiben muss? Sind Arbeitgeber in solchen Szenarien weiterhin zur Entgeltfortzahlung verpflichtet? Die Rechtsprechung musste jüngst über einen Fall entscheiden, in dem es um eine Infektion nach einer Tätowierung und einer darauf beruhenden Arbeitsunfähigkeit ging. Anhand dieser Entscheidung erläutern wir, wann aufgrund einer Erkrankung (oder Verletzung) nach einer Tätowierung (oder einem Sportunfall) der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entfällt.