Die politische Debatte zur Erbschaft- und Schenkungsteuer gewinnt an Fahrt. Parteien bringen mitunter stark unterschiedliche Reformvorschläge ein, gleichzeitig steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bevor.
Die Parteien verfolgen unterschiedliche Ansätze:
CDU/CSU: Schutz von Familienunternehmen, regionale Regelungen
SPD: einmaliger „Lebensfreibetrag“ von 800.000 EUR je Erbe/Beschenkter
Grüne: Abschaffung von Ausnahmen für Großvermögen, Steuerstundung für Firmenerben
Linke: Anpassung Freibeträge, progressive Besteuerung bis 60 %, Stundungsregelungen für Firmenerben
AfD: Abschaffung der Erbschaftsteuer
FDP: Anpassung der Freibeträge
Das Bundesverfassungsgericht untersucht, ob die derzeitigen steuerlichen Vorteile für Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind.
Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Eine vollständige Aufhebung der Begünstigungen erscheint jedoch eher unwahrscheinlich. Das Gericht könnte aber z.B. einzelne Regelungen beanstanden und dem Gesetzgeber Nachbesserungen aufgeben.
Eine Entscheidung wird bereits Ende 2025/ Anfang 2026 erwartet und könnte den Druck für Reformen sodann erhöhen.
Wer größere Vermögensübertragungen plant – insbesondere bei Unternehmensvermögen – sollte diese zeitnah prüfen und ggf. vorziehen. Auch die regelmäßige Ausnutzung der derzeit alle zehn Jahre erneut verfügbaren Freibeträge (z. B. 400.000 EUR je Elternteil und Kind, 200.000 EUR je Enkel) kann sinnvoll sein. Sollte ein neuer „Lebensfreibetrag“ kommen, könnten frühere Schenkungen davon dann ggf. unberührt bleiben.
Nutzen Sie die aktuelle Rechtslage und lassen Sie sich frühzeitig beraten, um steuerliche Vorteile zu sichern und Risiken zu vermeiden.
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