Unklare testamentarische Anordnungen führen nach dem Eintritt des Erbfalls oft zu Auseinandersetzungen unter den Bedachten. Auch entstehen häufig Streitigkeiten zwischen den testamentarischen Erben über die ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses. Gleichermaßen entstehen Konflikte zwischen Erben und enterbten Pflichtteilsberechtigten über die Höhe des Pflichtteilsanspruchs oder die Berücksichtigung von lebzeitigen Schenkungen im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs.
Wir beraten und vertreten Erben, Miterben, Schlusserben, Vor- und Nacherben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer:innen sowohl bei der außergerichtlichen als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche (einschließlich Tätigkeit als Schiedsrichter oder anwaltlicher Vertreter einer Partei). Darüber hinaus sind wir Ihnen bei der Beantragung von Erbscheinen und europäischen Nachlasszeugnissen behilflich und führen streitige Erbscheinsverfahren durch. Sofern Sie dies wünschen, stehen wir Ihnen auch als Mediatoren zur Verfügung.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:
Begleitung bei Erbauseinandersetzungen unter Miterben
Geltendmachung von Erbteilsansprüchen
Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und vorgeschalteten Auskunftsansprüchen im Rahmen einer Stufenklage
Geltendmachung von Vermächtnisansprüchen und ggf. vorgeschalteten Auskunftsansprüchen
Vorbereitung von Erbscheinsanträgen und streitigen Erbscheinsverfahren
Erbenfeststellungsklagen
Durchführung von Mediationsverfahren