Ergänzend zu unserer auf Arbeitgeber spezialisierten Rechtsberatung, beraten und vertreten wir Vorstände, Geschäftsführer:innen, Führungskräfte sowie Arbeitnehmer:innen in sämtlichen dienst- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten deutschlandweit.
Führungskräfte und Arbeitnehmer:innen profitieren in der Regel von einem stark ausgeprägten Arbeitnehmerschutz. Zeichnet sich ein Konflikt ab, sollten Sie sich beraten lassen, um frühzeitig die rechtlichen Handlungsoptionen zu identifizieren und den besten Weg zur Vermeidung oder Lösung des Konflikts einzuschlagen. Neben der außergerichtlichen Beratung vertreten wir Sie natürlich auch in sämtlichen gerichtlichen Verfahren.
Beachten Sie als Arbeitnehmer:in unbedingt die Drei-Wochen-Frist, innerhalb der Sie eine Kündigung gerichtlich angreifen müssen. Sollten Sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen wollen, kontaktieren Sie uns also so bald wie möglich nach Erhalt der Kündigung.
Der grundsätzlich fehlende gesetzliche Kündigungsschutz von Vorständen und Geschäftsführer:innen sowie die Haftungsträchtigkeit von Organtätigkeiten fordern ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit. Dabei steht die strategische Beratung bei der Gestaltung sowie Durchführung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen im Vordergrund.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen als selbständig tätige Privatperson mit unserer gesamten arbeitsrechtlichen Expertise zur Verfügung.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:
Gestaltung sowie Prüfung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen
Prüfung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Kündigungsschutzverfahren
Entfristungsklagen
Geltendmachung von Zahlungsansprüchen