In der Praxis werden Betriebsprüfungen immer häufiger streitig geführt und es kommt vermehrt zur Einleitung von Steuerstrafverfahren aus Betriebsprüfungen heraus. Auch die weiterhin zunehmende Komplexität des Steuerrechts führt zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Ist eine Einigung mit dem Finanzamt nicht möglich, führen wir das notwendige Einspruchsverfahren beim Finanzamt oder ein erforderliches Klageverfahren vor dem Finanzgericht.
In Steuerstreitangelegenheiten vertreten wir Unternehmen, non-profit-Organisationen und Privatpersonen. Zu unseren Schwerpunkten zählen die Begleitung von Betriebsprüfungsverfahren und Einspruchsverfahren gegen Steuer- und Haftungsbescheide.
So helfen wir Ihnen:
Vertretung in der Betriebsprüfung
Einspruchsverfahren gegen Steuer- und Haftungsbescheide gegenüber dem Finanzamt
Eilverfahren und Klageverfahren vor den Finanzgerichten
Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof