Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet seit seiner Einführung im Jahr 2017 verschiedene Branchen und Gesellschaftsformen zu einer Vielzahl von gesetzlichen Pflichten. Ein zentrales Element des GwG ist das Transparenzregister, in das juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten elektronisch eintragen müssen.
Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen des neuen Geldwäschegesetzes. Unser Service umfasst sowohl Eintragungen oder Korrekturen im Transparenzregister als auch die Erstellung von Stellungnahmen zu Unstimmigkeitsmeldungen. Gerne übernehmen wir für Sie die Registrierung und beraten Sie in allen Fragen rund um das GwG.