Prozessvertretung

Neben der Beratung in vielfältigen Rechtsgebieten vertritt unser Team Sie auch in Klageverfahren, insbesondere vor den Zivilgerichten, Verwaltungsgerichten, Arbeitsgerichten und Finanzgerichten bundesweit.

So helfen wir Ihnen

Unsere Tätigkeit umfasst die Prozessvertretung in den Eilverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sowie im selbstständigen Beweisverfahren. Wir beraten Sie außerdem bei der Durchsetzung Ihrer titulierten Ansprüche im Zwangsvollstreckungsverfahren. Über unsere ausländischen Kooperationspartner:innen unterstützen wir Sie zudem bei der Durchsetzung von Ansprüchen in Gerichtsverfahren im Ausland.

Unsere Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:

  • Vertretung in Klageverfahren, insbesondere vor den Zivilgerichten, Arbeitsgerichten und Finanzgerichten bundesweit

  • Prozessvertretung in den Eilverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (einstweilige Verfügung, einstweilige Anordnung) sowie in selbstständigen Beweisverfahren

  • Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen im Wege der Zwangsvollstreckung

  • Betreuung von Gerichtsverfahren im Ausland (über unsere ausländischen Kooperationspartner:innen)

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