Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer in der Wartezeit: BAG schafft Klarheit
Die Frage, ob Arbeitgeber bereits während der Wartezeit – also innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses – ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchführen müssen, hat in der arbeitsrechtlichen Praxis zuletzt für Diskussionen gesorgt. Vor allem die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Köln hatte dies bejaht und für Unsicherheit gesorgt. Mit Urteil vom 3. April 2025 (2 AZR 178/24) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun eindeutige Klarheit geschaffen.