Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19. Mai 2026 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) vorgelegt. Das umsatzsteuerliche Kernstück der Vorlage ist eine grundlegende Neugestaltung der Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG: Das bisherige Automatismus-Prinzip wird durch ein Opt-in-System ersetzt, das eine ausdrückliche Erklärung des Organträgers voraussetzt. Die Neuregelung ist zwingend ab dem 1. Januar 2029 anzuwenden; Erklärungen können bereits ab dem 1. Juli 2028 abgegeben werden.