Mit BMF-Schreiben vom 17.03.2022 hatte die Finanzverwaltung diverse steuerliche Unterstützungsmaßnahmen in den Bereichen Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Schenkungsteuer und Abgabenordnung angeordnet und zeitlich bis zum 31.12.2022 begrenzt.
Wegen des andauernden Krieges in der Ukraine werden diese Regelungen nun über den 31.12.2022 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31.12.2023 durchgeführt werden (BMF v. 17.11.2022 – IV C 4 - S 2223/19/10003 :018 – DOK 2022/1135980).
Einzelheiten zu den jeweiligen Maßnahmen finden Sie in unserem Beitrag vom 18.03.2022 unter https://npo.schomerus.de/aktuelles/steuerliche-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-vom-krieg-in-der-ukraine-geschaedigten.