So bereiten sich Handelsunternehmen richtig auf die nächste Betriebsprüfung vor

19.11.2024
Aktuelles
2 Minuten

Bei Betriebsprüfungen von Handelsunternehmen, die im Import und Export tätig sind, legt das Finanzamt nach unserer Erfahrung besonderes Augenmerk auf folgende Bereiche:

  1. Umsatzsteuerliche Aspekte:

    • Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe: Prüfung der korrekten Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie der ordnungsgemäßen Erfassung innergemeinschaftlicher Erwerbe.

    • Ausfuhrlieferungen: Kontrolle, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen erfüllt sind und entsprechende Nachweise vorliegen.

    • Reverse-Charge-Verfahren: Überprüfung der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei bestimmten grenzüberschreitenden Dienstleistungen.

  2. Zollrechtliche Prüfungen:

    • Zollwert und Tarifierung: Kontrolle der korrekten Ermittlung des Zollwerts und der Einreihung der Waren in den Zolltarif.

    • Präferenznachweise: Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausstellung und Verwendung von Präferenznachweisen wie EUR.1 oder Ursprungserklärungen.

    • Besondere Zollverfahren: Prüfung der Einhaltung von Auflagen bei genehmigten Zollverfahren wie Zolllager, aktive Veredelung oder vorübergehende Verwendung.

  3. Verrechnungspreise:

    • Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen: Überprüfung, ob die Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und angemessen dokumentiert sind.

  4. Dokumentationspflichten:

    • Aufbewahrung von Unterlagen: Sicherstellung, dass alle relevanten Dokumente, wie Handelsrechnungen, Frachtpapiere und Zollbelege, ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

    • Elektronische Aufzeichnungen: Überprüfung der Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form).

  5. Exportkontrolle und Außenwirtschaftsrecht:

    • Genehmigungspflichtige Güter: Prüfung, ob für exportierte Waren Ausfuhrgenehmigungen erforderlich waren und ob diese vorlagen.

    • Embargovorschriften: Kontrolle der Einhaltung von Embargobestimmungen und sonstigen außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen.

  6. Kassenführung und Zahlungsströme:

    • Bargeldgeschäfte: Überprüfung der ordnungsgemäßen Erfassung von Bargeldgeschäften, insbesondere bei Exporten in Drittländer.

    • Geldwäscheprävention: Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche, insbesondere bei hohen Bargeldtransaktionen.

  7. Lagerbestände und Inventur:

    • Bestandsaufnahmen: Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung und Dokumentation von Inventuren, insbesondere bei Waren in Zolllagern.

    • Bestandsdifferenzen: Analyse von Abweichungen zwischen buchmäßigen und tatsächlichen Beständen.

  8. Transport- und Liefernachweise:

    • Frachtpapiere: Kontrolle der Vollständigkeit und Richtigkeit von Frachtbriefen, Lieferscheinen und anderen Transportdokumenten.

    • Incoterms: Überprüfung der Anwendung und Dokumentation der vereinbarten Lieferbedingungen (Incoterms) und deren Auswirkungen auf die Steuerpflicht.

Eine sorgfältige Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung dieser Bereiche helfen Ihnen, Beanstandungen bei einer Betriebsprüfung zu vermeiden. Sprechen Sie uns gern an, wenn wir Sie dabei unterstützen können.

Bildnachweis:champpixs/Stock-Fotografie-ID:1610418910

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Pixel