Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen

17.05.2022
Aktuelles
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Der Bundestag hat am 12.5.2022 das Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen.

Danach sind u.a. geplant:

  • Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird von 9.984 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend zum 1.1.2022 angehoben.

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten wird ebenfalls rückwirkend zum 1.1.2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht.

  • Die bereits für 2024 bis 2026 beschlossene Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer wird auch auf die Jahre 2022 und 2023 festgesetzt.

  • Eine Energiepreispauschale von 300 Euro wird einmalig ab 1.9.2022 an Steuerpflichtige ausgezahlt. Arbeitnehmer erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit wird die Pauschale über eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen gewährt. Empfänger von Versorgungsbezügen erhalten die Pauschale nicht. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.

  • Das Kindergeld wird um einen Einmalbetrag von 100 Euro erhöht, die im Juli 2022 gezahlt werden sollen.

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