Nun ist es amtlich: Die Finanzverwaltungen arbeiten zu langsam. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder (nach dem Stand zum 29. Juli 2020) die Daten für 2019 zusammengestellt und am 28. Oktober 2020 veröffentlicht.
Danach haben die Finanzämter 2.357.392 unerledigte Einsprüche gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte aus 2018 nach 2019 vorgetragen. In 2019 sind weitere 3.454.532 hinzugekommen, so dass insgesamt rd. 5.8 Millionen Einsprüche zu bearbeiten waren. Davon wurden aber nur 3.184.130 Einsprüche erledigt, wovon sich allein 632.073 durch Rücknahme erledigt haben.
Mit anderen Worten wurden nur rund 44 % der anhängigen Einsprüche durch die Arbeit der Finanzverwaltungen erledigt. Durch diese beeindruckende Statistik werden die praktischen Erfahrungen aus der Steuerberatung bestätigt, wonach sich die Bearbeitung von Einsprüchen auch in einfachen Verfahren seitens der Finanzverwaltung teils in nicht nachvollziehbarer Weise über einen viel zu langen Zeitraum erstreckt.
Die Statistik dokumentiert eindrucksvoll, dass einerseits das Steuerrecht offensichtlich so kompliziert ist, dass es auch durch die Finanzverwaltungen nicht fehlerfrei umgesetzt werden kann bzw. zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämtern führt und andererseits die Arbeit in den Finanzverwaltungen wenig effizient, kundenorientiert und bürgernah ist.
Leider versäumt es das BMF, darüber zu informieren, wie die Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder diesen unglücklichen Zustand künftig beseitigen wollen. Aus unternehmerischer Sicht würde man erwarten, dass es nicht reicht, Missstände zu benennen, sondern Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten und umzusetzen.