Die Bundesregierung hat am 10.02.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht u.a. die Ermöglichung der Online-Gründung einer GmbH vor.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation geschaffen werden. Hierbei soll der Bundesnotarkammer die Pflicht auferlegt werden, ein sicheres, manipulationsresistentes und zuverlässiges Videokommunikationssystem zu betreiben. Zur Identifikation der Beteiligten sollen deren Lichtbilder aus dem Chip des Personalausweises, des Passes oder des elektronischen Aufenthaltstitels ausgelesen werden. Eine Online-Gründung ist allerdings nur im Rahmen einer Bargründung vorgesehen. Eine Sachgründung soll im Online-Verfahren nicht ermöglicht werden. Schließlich ist dem Entwurf zu entnehmen, dass weder Aktiengesellschaften noch Personengesellschaften von den neuen Regelungen profitieren.
Grundsätzlich muss die Digitalisierungsrichtlinie bis zum 31.07.2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Es wurde den Mitgliedstaaten allerdings die Option einer Verlängerung bis zum 01.08.2022 eingeräumt, von der Deutschland Gebrauch gemacht hat. Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess für Sie beobachten.