OLG Rostock: Einstweiliger Rechtsschutz nach Hackerangriff auf Social-Media-Konten

01.07.2026
IT-Recht
1 Minute

Wenn das eigene Social-Media-Konto durch einen Hackerangriff übernommen wird und der Plattformbetreiber nicht reagiert, stellt sich die Frage: Welche rechtlichen Mittel stehen Nutzenden zur Verfügung? Das OLG Rostock hat hierzu mit Beschluss vom 7. April 2026 (Az. 3 W 62/25) grundlegende Aussagen getroffen.

Was Nutzende und Unternehmen wissen sollten

Im Falle eines Hackerangriffs auf einen Social-Media-Account ergibt sich ein Verfügungsanspruch der Nutzenden auf Wiedereinräumung des Zugangs zu ihrem Konto gegen den Plattformbetreiber zumindest aus Leistungssicherungs- und Schutzpflichten im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB.  Gleichzeitig besteht bereits aufgrund des Umstandes des Hackerangriffs regelmäßig ein Verfügungsgrund für ein Vorgehen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Wegen des grundsätzlichen Verbots einer Vorwegnahme der Hauptsache genügt jedoch gegenüber dem Erlass einer Leistungsverfügung auf Verschaffung vollen Zugangs zunächst eine Sicherung durch die Einrichtung einer Kontosperre; ein darüberhinausgehender Verfügungsantrag ist mit der Folge eines Teilunterliegens zurückzuweisen.  Die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes veranlasst der Plattformbetreiber unter Kostengesichtspunkten auch dann, wenn er der in Deutschland ansässigen Nutzerin lediglich eine vollständig in englischer Sprache gehaltene E-Mail mit der Mitteilung einer Bearbeiternummer zukommen lässt und anschließend auch nicht mehr auf eine anwaltliche Fristsetzung reagiert.

Was rechtlich und organisatorisch zu regeln ist

  • Sofortmaßnahmen bei Verdacht auf Account-Kompromittierung einleiten und vollständig dokumentieren

  • Fristsetzungen gegenüber Plattformbetreibenden vornehmen

  • Beweissicherung: Screenshots, Korrespondenznachweise und Zeitstempel sorgfältig aufbewahren

  • Prüfen, ob unternehmenseigene Social-Media-Konten im Notfall- und Incident-Response-Plan berücksichtigt sind

  • Schnelles Handeln ist geboten: Ein längeres Zuwarten erhöht das Risiko von Inhaltsveröffentlichungen durch Dritte unter fremder Identität, die haftungs- oder strafrechtliche Folgen für Betroffene auslösen können

Unser Angebot für Sie

  • Rechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei gehackten Unternehmens-Accounts

  • Entwurf und Versand anwaltlicher Fristsetzungen gegenüber Plattformbetreibenden

  • Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes bei Social-Media-Sicherheitsvorfällen

  • Beratung zur präventiven rechtlichen und organisatorischen Absicherung unternehmensbezogener Social-Media-Präsenzen

Bildnachweis:GoodLifeStudio/Stock-Fotografie-ID:2194712393

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