Ein Referentenentwurf des Justizministeriums sieht vor, dass es zukünftig mehr Möglichkeiten geben soll, eine GmbH-Gründung online durchzuführen. Eine entsprechende Regelung soll am 01.08.2022 in Kraft treten. Auch öffentliche Beglaubigungen sollen online erledigt werden können.
Der Entwurf soll das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) erweitern. Vorgesehen war in dem Gesetz bislang nur die Online-Gründung bei Zahlung des Stammkapitals in bar (sog. Bargründung). Diese Vorschrift soll nun durch den vorgelegten Referentenentwurf ergänzt werden. Dieser sieht vor, dass die Möglichkeit der Online-Gründung nicht nur bei Aufbringung des Stammkapitals in bar möglich sein soll, sondern auch, wenn das Stammkapital in Form von Gegenständen aufgebracht wird.
Ausgenommen sind nach dem Referentenentwurf lediglich Sachgründungen unter Beibringung von beurkundungspflichtigen Gegenständen, wie Grundstücken oder GmbH-Anteilen.
Auch andere, einschließlich satzungsändernder Beschlüsse, sollen nach dem Referentenentwurf vollständig online vom Notar beglaubigt werden können. Diese Möglichkeit soll für sämtliche Rechtsträger bestehen. Neben Handelsregisterbekanntmachungen sollen auch Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregisterbekanntmachungen in das Online-Beglaubigungsverfahren einbezogen werden.
Das DiRUG soll den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter modernisieren und zukunftsfähig machen. Mit dem DiRUG werden weitestgehend die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/1151 umgesetzt.