Aufgrund der bestehenden COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung am 02.09.2020 beschlossen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in beschränktem Umfang zu verlängern.
Die durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) im März 2020 in Kraft getretene Aussetzung der Antragspflicht für Unternehmen, die aufgrund der Pandemie insolvent geworden sind und die Aussicht auf eine Sanierung z.B. unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfen haben, lief am 30.09.2020 aus. Die Aussetzung wird nun bis zum 31.12.2020 verlängert.
Allerdings gilt dies ausschließlich für solche Unternehmen, die infolge der Pandemie überschuldet sind, ohne zugleich zahlungsunfähig zu sein. Dies wird damit begründet, dass bei überschuldeten Unternehmen die Chance besteht, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden.