Wenn Sie über größeres Privat- und/oder Firmenvermögen verfügen, wird beim Übergang Ihres Vermögens auf Ihre Nachfolger:innen entweder im Wege der Erbfolge oder durch Schenkung Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer anfallen. Nicht nur wird das Vermögen gemindert – es kommt möglicherweise auch zu erheblichen Liquiditätsproblemen wenn die Steuerzahlungen nicht aus dem liquiden Vermögen geleistet werden können, weil es sich z. B. um Immobilien oder um Unternehmen handelt.
Wir helfen Ihnen, die Belastungen mit Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer und weiteren Steuern so gering wie möglich zu halten. Dazu bewerten wir Ihr Vermögen nach steuerlichen Vorgaben. Darauf aufbauend berechnen wir die bei Ihnen voraussichtliche Erbschaftsteuer und geben Ihnen praktische Hinweise, wie Sie diese minimieren können. Dabei haben wir selbstverständlich auch etwaige weitere steuerliche Auswirkungen wie z. B. Ertragsteuern und Grunderwerbsteuer im Blick.
Gestaltungsmöglichkeiten sind z. B.
vorzeitige Übertragung von Vermögen unter Ausnutzung persönlicher Steuerfreibeträge z. B. für Ehegatten und Kinder
die Wahl des steuerlich günstigsten Ehestands bei Eheleuten
steueroptimale Strukturierung Ihres Vermögens
rechtzeige Maßnahmen im betrieblichen Bereich, um die Verschonung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer sicherzustellen
Übertragung von Privat- oder Unternehmensvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt
Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Abwicklung von Erbschaften und Schenkungen mit dem Finanzamt.