Online-Händler: Neue Informationspflichten seit dem 9. Januar 2016

15.01.2016
E-Business
1 Minute

Seit dem 9. Januar 2016 sind Online-Händler verpflichtet, mittels eines Links auf die Seite der Online-Streitschlichtung der Europäischen Union hinzuweisen.

Hintergrund dieser Verpflichtung ist das Inkrafttreten der EU-Verordnung EG Nr. 524/2013, die als ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution/Streitbeilegung bei Online-Verkäufen) bekannt ist, und die im vergangenen Jahr umgesetzte ADR-Richtline (Alternative Dispute Resolution/Alternative Streitbeilegungsverfahren) im Verbraucherschutzrecht ergänzt. Diese neuen gesetzlichen Regeln sollen die Nutzung von Streitbeilegungsverfahren in der EU verbessern. Die EU will Verbrauchern schnelle, günstige und informelle Alternativen zu langwierigen Gerichtsverfahren bieten, um Streitigkeiten mit Verkäufern zu regeln.

Eine genaue Vorgabe, an welcher Stelle die Platzierung des Links http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erfolgen hat, besteht nicht. Vorgegeben ist lediglich, dass der Link für die Kunden und Besucher leicht zugänglich sein muss. So ist es nicht ausreichend, den Link innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu platzieren, sofern ein Zugriff auf diesen Link beispielsweise ausschließlich während des Bestellvorgangs ermöglicht wird.

Diese Verpflichtung gilt darüber hinaus auch für Händler, die zwar keinen eigenen Online-Shop besitzen, jedoch ihre Waren und Dienstleistungen über alternative Plattformen vertreiben. Dazu zählen beispielsweise Plattformen der Anbieter Amazon oder eBay. Auch wenn Online-Händler nicht an einer alternativen Streitschlichtung teilnehmen wollen, entfällt die Angabepflicht des Links nicht. In Fällen, in denen dieser Link fehlt, besteht eine Abmahngefahr.

Die Seite der Online-Streitschlichtungsstelle der EU ist derzeit für die Interessenten jedoch noch nicht nutzbar. Laut Auskunft der EU soll dies erst im Februar 2016 möglich sein.

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