Keine Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen

07.12.2022
Steuertipps

In § 12 Abs. 3 UstG ist mit dem JStG 2022 für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage einschließlich der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, ab 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 % eingeführt worden, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 30 KW (peak) beträgt. Beim liefernden Unternehmer führt der Steuersatz von Null dazu, dass er weiterhin zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG berechtigt ist.

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Pixel