BEG IV: Erleichterung der Beschlussfassung für Stiftungen und Vereine

10.12.2024
Gemeinnützigkeit
1 Minute

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 32) veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält unter anderem Regelungen zur Erleichterung der Beschlussfassung in Stiftungen und Vereinen.

Hintergrund

Nach der bisherigen Regelung des § 32 Abs. 3 BGB ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung auch ohne Präsenzversammlung gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung schriftlich und einstimmig erklären. Die Schriftform gemäß § 126 BGB setzt eine eigenhändige Unterschrift im Original auf dem Beschluss voraus.

Neue Regelung

Dieses strenge Formerfordernis wurde nun durch die sogenannte Textform nach § 126b BGB ersetzt. Die Textform erfordert eine lesbare Erklärung, die die Identität der erklärenden Person erkennen lässt und auf einem dauerhaften Datenträger festgehalten ist. Beispiele hierfür sind insbesondere E-Mails oder Nachrichten über Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram.

Über § 84b Satz 1 BGB gelten diese Anforderungen auch für die Beschlussfassung von Stiftungsorganen. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Ausblick

Die Einführung der Textform stellt eine sinnvolle Vereinfachung dar. Allerdings bleibt das Erfordernis der Einstimmigkeit eine erhebliche Hürde für Beschlussfassungen im Umlaufverfahren. Enthaltungen gelten weiterhin als Ablehnung, was die praktische Umsetzung insbesondere bei größeren Vereinen mit heterogenem Mitgliederbestand erschwert. Daher empfehlen wir insbesondere Vereinen, ihre Satzung dahingehend anzupassen, dass Beschlussfassungen im Umlaufverfahren explizit geregelt werden. Alternativ kann auf die gesetzliche Möglichkeit zur Durchführung hybrider Mitgliederversammlungen gemäß § 32 Abs. 2 BGB zurückgegriffen werden.

Für kleinere Vereine mit einem homogenen Mitgliederkreis sowie für Stiftungsorgane, die häufig aus weniger Mitgliedern bestehen, bringt die Neuregelung jedoch spürbare Erleichterungen.

Bildnachweis:DesignRage/Stock-Fotografie-ID:1837083338

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